
Sean „Diddy“ Combs war nicht die einzige Person Rapper Kid Cudi sprach am Donnerstag im Zeugenaussage. Der bekannte Rapper sprach auch über seine kurze Romanze mit Diddys Ex-Freundin Cassie Ventura – doch was er verriet, könnte Sie überraschen.
Als wir haben Ihnen bereits gesagt, Cudi wurde als Zeuge in Diddys Prozess wegen Sexhandels vorgeladen, wo er darüber sprach, wie der Bad-Boy-Mogul angeblich einmal sein Auto in die Luft gesprengt und in sein Haus eingebrochen hatte. Er sprach jedoch auch über seine kurze Beziehung mit Ventura und erzählte, dass die beiden zwar weniger als einen Monat zusammen waren, es aber gut lief – bis das nicht mehr der Fall war.
Cudi und Ventura Berichten zufolge trafen sie sich 2008, Doch erst drei Jahre später gerieten die beiden während einer schwierigen Phase zwischen Diddy und Ventura aneinander. Im Zeugenstand räumte Cudi ein, dass Ventura ihn „ausgenutzt“ und während ihrer Beziehung nicht „offen“ gewesen sei, was die wahre Dynamik zwischen ihr und Diddy betraf. Komplex.
Cudi führte auch ausführlich aus, dass die „Me & U“-Sängerin ihm von angeblicher körperlicher Misshandlung erzählt habe, die sie durch den „I’ll Be Missing You“-Rapper er erlitten hatte. Er stimmte auch der Annahme zu, dass Ventura sowohl ihn als auch Diddy gleichzeitig ausgenutzt habe, indem sie ihn unterhielt und trotz der Misshandlungen schließlich wieder mit dem Hip-Hop-Mogul zusammenkam.
Diese Enthüllungen kommen gerade, als Diddys Prozess in die zweite Woche geht. Der Prozess wird voraussichtlich insgesamt 12 Wochen dauern, und es werden zahlreiche Zeugen erwartet, darunter Capricorn Clark, eine ehemalige Assistentin von Diddy, Vertreter des Los Angeles Police Department und der Los Angeles Fire Department. MENSCHEN.
Im Falle einer Verurteilung könnte Diddy eine lebenslange Haftstrafe erwarten. Er hat in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert.
Dieser Inhalt wurde maschinell aus dem Originalmaterial übersetzt. Aufgrund der Nuancen der automatisierten Übersetzung können geringfügige Unterschiede bestehen. Für die Originalversion klicken Sie hier