Trumps beispiellose Angriff auf Der Fall schwarzer Bundesangestellter geht weiter. Am Mittwoch (22. Januar ) erhielten Mitarbeiter E-Mails, in denen mit Konsequenzen gedroht wurde, falls sie Kollegen nicht melden würden, die in den Bereichen für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion arbeiten und von der Bundesregierung möglicherweise unentdeckt worden sind.
NBC-Nachrichten die E-Mails erhalten an Regierungsmitarbeiter gesandt, in dem es hieß : „Uns ist bekannt , dass einige in der Regierung versuchen sind, diese Programme durch die Verwendung verschlüsselter oder unpräziser Sprache zu verschleiern.“
Sie wurden außerdem angewiesen, sich an das Personalamt zu wenden, wenn ihnen „eine Änderung der Vertragsbeschreibung oder Personalstellenbeschreibung seit dem 5. November 2024 bekannt ist, um den Zusammenhang zwischen dem Vertrag und DEIA oder ähnlichen Ideologien zu verschleiern.“
In der E-Mail hieß es auch, dass die Meldung dieser Informationen erforderlich sei, dass aber eine Nichtmeldung innerhalb von zehn Tagen „negative Konsequenzen“ nach sich ziehen könne. Die E-Mail wurde von Mitarbeitern mehrerer Behörden und Abteilungen erhalten.
Am Mittwoch forderte die Trump-Regierung, dass Bundesangestellte in DEI-Positionen bis zum Ende des Tages in bezahlten Urlaub geschickt werden.
An Trumps erstem Tag im Amt am Montag wurde eine Executive Order unterzeichnet, mit der DEI- und Barrierefreiheits-„Mandate, -Richtlinien, -Programme, -Präferenzen und -Aktivitäten der Bundesregierung, unter welchem Namen auch immer, abgeschafft werden können“.
Schwarze und braune Menschen werden von Trumps Maßnahmen überproportional betroffen sein. Der ehemalige Präsident Joe Biden und die ehemalige Vizepräsidentin Kamala Harris haben die DEI-Bürokratie der Bundesregierung massiv ausgeweitet, was Trump nun vehement angreift.
Anfang dieser Woche Trumpf auch einen Erlass aufgehoben, der Diskriminierung verbieten sollte von Bundesauftragnehmern und Subunternehmern. Laut Ministerium für ArbeitDie Anordnung schreibt „positive Diskriminierung vor und untersagt es Bundesauftragnehmern, auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder nationaler Herkunft zu diskriminieren.“
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