Trotz einer wachsende Liste von Nachdem einer verstörenden Behauptung hat einer der Anwälte von Sean „Diddy“ Combs eine Erklärung veröffentlicht, in der er die Unschuld seines Mandanten behauptet. Zuvor hat Rechtsanwalt Tony Buzbee (Buzbee Law Firm) der AVA Law Group bei einer Pressekonferenz gesprochen, die am Dienstag (1. Okt. ) stattfand.
Buzbee teilte die Details der dreizehnten Klage gegen Combs mit. Er sagte Reportern, dass 120 Personen meldeten sich mit Vorwürfen der Vergewaltigung, sexuellen Ausbeutung und sexuellen Nötigung und konnten Beweise vorlegen, die von der Polizei bestätigt wurden.
Die Anschuldigungen umfassen die Verabreichung von Drogen und die sexuelle Belästigung einer schwangeren Frau sowie den Missbrauch von 25 Minderjährigen von einem Berichten nach 9 Jahren. In einer Erklärung gegen die Rolling Stone – Die große WahrheitCombs‘ Anwältin Erica Wolff bestritt, dass ihr Mandant ein Fehlverhalten begangen habe.
„Wie das Anwaltsteam von Herrn Combs betont hat, kann er in diesem mittlerweile rücksichtslosen Medienzirkus nicht auf jede haltlose Anschuldigung eingehen“, sagte Wolff.
„Dennoch bestreitet Herr Combs nachdrücklich und kategorisch jede Behauptung, er habe irgendjemanden, einschließlich Minderjähriger, sexuell missbraucht, da sie falsch und verleumderisch sei. Er freut sich darauf, seine Unschuld zu beweisen und sich vor Gericht zu rehabilitieren, falls und wenn entsprechende Klagen eingereicht und zugestellt werden, wo die Wahrheit auf der Grundlage von Beweisen und nicht von Spekulationen ans Licht kommen wird.“
Combs wurde am 16. September verhaftet, etwa sechs Monate nachdem Bundesbehörden im März 2024 seine beiden Häuser in Los Angeles und Miami durchsucht hatten, und vier Monate nachdem belastendes Videomaterial durchgesickert war, das zeigt, wie er seine Ex-Freundin und Bad-Boy-Records-Unterzeichnerin brutal angriff. Cassandra „Cassie“ Ventura in einem Hotel im Jahr 2016.
Ihm wird Sexhandel und organisiertes Verbrechen vorgeworfen. Während wir auf weitere Entwicklungen warten, sehen Sie sich unsere bisherige Berichterstattung zum Fall Combs an:
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