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Internet steht in Flammen, traurig über die Versteigerung eines angeblichen Sexvideos des jungen „A-Listers“ und Diddy

Der Anwalt eines der Kläger, Sean „Diddy“ Combs, sagt, dass ein Sexvideo versteigert wird, in dem ein nicht identifizierter „männlicher A-Promi“ zu sehen ist.

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Foto: Phillip Faraone (Getty Images)

Insider in der Promi-Szene sowie der Anwalt eines Klägers, der den Rap-Mogul Sean „Diddy“ Combs verklagen will, haben die Bereitstellung eines freizügigen Videos bestätigt, auf dem der Mogul angeblich Sex mit einem nicht identifizierten prominenten männlichen Prominenten hat. Nun versucht jeder fieberhaft herauszufinden, wer es ist.

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Die Karriere und der Ruf eines jungen männlichen A-Promis liegen möglicherweise in den Händen zweier Medien. Rechtsanwältin Ariel Mitchell-Kidd, Anwalt für ehemaligen Pornostar Adria English der Combs des Sexhandels beschuldigte, erzählt NachrichtenNation die Entdeckung eines Sexvideos mit Combs und der anderen Berühmtheit führte zu ein Bieterkrieg zwischen zwei großen Nachrichtensendern.

Die Anwältin sagte, sie habe ihre Klientin kontaktiert – die sie inzwischen aufgefordert habe, sich von ihrem Vertrag zurückzuziehen – und sie ermutigt, den Prominenten vor dem erwarteten Durchsickern des Bandes zu warnen. Laut Englishs Klage war sie Angestellte bei viele von Combs‘ „White Parties“ und kümmerte sich um die hochkarätigen Teilnehmer, Viele davon wurden von der Öffentlichkeit anhand von Fotos identifiziert. Der Anwalt sagte, das Leck ist näher als wir denken.

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„Wir werden es eher früher als später herausfinden, es sei denn, die Person kauft das Video selbst, was eigentlich das Ziel der Leute ist, die das Video besitzen. Wenn die Person es nicht kaufen möchte, wird es auf den freien Markt gebracht“, sagte Ariel Mitchell-Kidd, Anwältin einer von Combs‘ Anklägerinnen.

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Ein Insider, der angeblich mit diesem mysteriösen A-Promi vertraut ist, erzählte: Die New York Post Der Promi ist „entsetzt“, dass das Filmmaterial sogar hinter den Kulissen verbreitet wird. Die Quelle sagte der Post außerdem, der Promi habe sich gefühlt. vor Jahren „Opfer“ geworden und wird jetzt „erneut Opfer“.

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„Es ist ein absoluter Albtraum. Wenn dieses Filmmaterial an die Öffentlichkeit gelangt, wird es ihn sein Leben lang verfolgen. Es wird für immer im Internet sein“, sagte die Quelle gegenüber The Post.

Eine andere Quelle teilte The Post mit, der Promi versuche, die Situation zu ignorieren und „zu beten, dass alles vorbeigeht“, weil er „nicht viel dagegen tun“ könne. Es ist unklar, ob der Promi zum Zeitpunkt der Aufnahme des Videos volljährig war, weshalb sein Name anonym gehalten wurde.

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Social-Media-Nutzer sind in Aufruhr, weil sie vermuten, dass die Veröffentlichung des Videos eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigt. Andere fragen sich voller Angst, wer der nicht identifizierte A-Promi ist.

„Das ist zu traurig. Das Opfer sollte geschützt werden. Und die Person, die es fälscht, sollte strafrechtlich verfolgt werden“, schrieb ein TikTok -Nutzer.

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„Es muss Usher oder Justin [Bieber] sein“, schrieb ein anderer.

„Wenn es JB ist … ist er dafür nicht stabil genug. Das bricht mir das Herz“, schrieb ein anderer Benutzer.

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Das Gerede folgt unmittelbar auf die Ankündigung einer anhängigen Klage, in der über 100 Kläger Combs der sexuellen Nötigung und sexuellen Ausbeutung beschuldigen. Die texanischen Anwälte, die die Klage führen, sagten, über 25 Kläger hätten angegeben, sie seien zum Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls minderjährig gewesen.

Am Montag, 16. September der 54-jährige Rap-Mogul wurde in Manhattan festgenommen durch Bundesbehörden. Seine Anklageschrift wurde entsiegelt am folgenden Morgen er, enthielt sich Anklagen der Verschwörung zur Erpressung und des sexuellen Handels und der Beteiligung an der zwischenstaatlichen Transporten zum Zweck der Prostitution. Die Vorwürfe gegen Combs dazu gehören sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung, Bestechung und verschiedene Drogendelikte.

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Dieser Inhalt wurde maschinell aus dem Originalmaterial übersetzt. Aufgrund der Nuancen der automatisierten Übersetzung können geringfügige Unterschiede bestehen. Für die Originalversion klicken Sie hier

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