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Ehemaliger Diddy-Mitarbeiter stellt schockierende Behauptungen über die Organisation von mit Babyöl getränkten „Wild King Nights“-Partys auf, und die Einzelheiten sind etwas Besonderes …

Die jüngste Klage kommt von Phillip Pines, der angeblich von 2019 bis 2021 für den in Ungnade gefallenen Rapper gearbeitet hat.

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Sean „Diddy“ Combs nimmt am 2. Juni 2021 an der Black Tie Affair für Quality Controls CEO Pierre „Pee“ Thomas im Fox Theater in Atlanta, Georgia, teil.
Sean „Diddy“ Combs nimmt am 2. Juni 2021 an der Black Tie Affair für Quality Controls CEO Pierre „Pee“ Thomas im Fox Theater in Atlanta, Georgia, teil.
Bild: Photo by Paras Griffin/Getty Images (Getty Images)

Weitere Vorwürfe gegen Sean „Diddy“ Combs sind an das Licht gekommen, diesmal von einem ehemaligen Mitarbeiter des Gründers von Bad Boy Records. Combs ist derzeit mit zahlreichen Zivilklagen und Bundesklagen besetzt, wie wir bereits haben gemeldet, und ein brandneuer Anzug hat gerade seinen Weg zum in Ungnade geratenen Rapper gefunden.

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Phillip Pines, der angeblich zwischen 2019 und 2021 für Combs gearbeitet hat, verklagt ihn unter anderem wegen „sexueller Nötigung , Sexhandel und vorsätzlicher Zufügung von emotionalem Leid“, wie aus der erlangten Klage hergeht MENSCHEN.

Die Klage, die Berichten am Montag eingereicht wurde, enthält Details darüber , wie Pines als „persönlicher Lakai von Combs behandelt wurde...“ „ein Tier, das Apportieren spielt, um seine Loyalität zu beweisen.“ Laut der Klage wies ihn der Rapper mehrmals an, entweder Hotelzimmer oder Combs’ Schlafzimmer mit „roten Lichtern, Eiskübeln, Alkohol, Marihuana-Joints, Honey Packs für die männliche Libido, Babyöl, Astroglide, Handtüchern, illegalen Drogen und Powerbanger-Sexmaschinen“ auszustatten.

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Pines Behauptungen zufolge sollte er tagelang „auf Abruf“ sein, also so lange, wie die sogenannten „Wild King Nights“ angeblich dauerten.

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In der Beschwerde heißt es auch, dass bei anderen Gelegenheiten von ihm erwartet wurde, „zusätzliches Babyöl, Astroglide, Marihuana, Sexspielzeug, Plan B, Cialis oder illegale Drogen“ in die Zimmer mitzubringen. Anschließend wurde ihm gesagt, er solle alle Beweise entfernen, darunter „Drogen, Kondome, Sexspielzeug sowie Körperflecken und Urin von Laken und Möbeln“ sowie Videoaufnahmen auf Combs‘ persönlichen Geräten. Außerdem wurde er angewiesen, dem Reinigungsdienst großzügige Trinkgelder zu geben und „dafür zu sorgen, dass hinterher niemand über die Ereignisse spricht“.

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Pines behauptete außerdem, der Rapper habe ihn dazu „gedrängt“, Sex mit einer seiner weiblichen Gästinnen zu haben.

Combs‘ Anwaltsteam veröffentlichte im Anschluss an die Klage eine Erklärung gegenüber PEOPLE. „Egal, wie viele Klagen eingereicht werden, es ändert nichts an der Tatsache, dass Herr Combs nie jemanden sexuell angegriffen oder Opfer von Sexhandel geworden ist – weder Mann noch Frau, Erwachsener noch Minderjähriger“, heißt es in der Erklärung. „Wir leben in einer Welt, in der jeder aus jedem beliebigen Grund Klage einreichen kann. Glücklicherweise gibt es ein faires und unparteiisches Gerichtsverfahren, um die Wahrheit herauszufinden, und Herr Combs ist zuversichtlich, dass er vor Gericht obsiegen wird.“

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Wie wir berichteten, hat Combs wurde in Manhattan verhaftet von den Bundesbehörden im September unter dem Vorwurf der Verschwörung zu erpresserischen Aktivitäten, des sexuellen Handels und der Beteiligung an der Überlandbeförderung zum Zweck der Prostitution festgestellt, sechs Monate nachdem sie seine beiden Häuser in Los Angeles und Miami durchsucht hatten. Er plädierte auf nicht schuldig und wurde verweigert auf Kaution. Sein Prozess ist für Mai 2025 angesetzt.

Zusätzlich zu den Bundesanklagen muss er sich auch mit verschiedenen anderen Vorwürfe gegen gegen ihn, darunter sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung, Bestechung und verschiedene Drogendelikte. Diddy wird derzeit im Metropolitan Detention Center in Brooklyn festgehalten.

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Dieser Inhalt wurde maschinell aus dem Originalmaterial übersetzt. Aufgrund der Nuancen der automatisierten Übersetzung können geringfügige Unterschiede bestehen. Für die Originalversion klicken Sie hier

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